Familiennamen sind kein Geheimnis. Ein Blick ins Telefonbuch reicht, um einige Namen zu finden. Für die Vergangenheit sind sie in den Matrikel
über Geburten, Trauungen und Sterbefälle. Sie sind für jedermann zugänglich und für jeden Ahnenforscher eine der wichtigsten Quellen. Jedoch gibt es
dafür Grenzen für das Zeitfenster.
Im Personenstandsgesetz für
Österreich sind in § 52 Absatz 5 drei Sperrfristen geregelt:
- für Geburten 100 Jahre,
- für Trauungen 75 Jahre,
- für Sterbeeinträge 30 Jahre.
(Inkrafttreten: 25.05.2018)