Beschreibung:
Ein Gastwirt leitet als selbständiger Unternehmer oder als Angestellter eines Unternehmens fachlich und kaufmännisch eigenverantwortlich einen Gastronomiebetrieb. Das Wort Wirt entstammt dem germanischen „werdum“ für „Hausherr“. Im Gegensatz zum Koch oder Restaurantfachmann ist Gastwirt kein geschützter Ausbildungsberuf.
Name | erwähnt |
Kahsler Philippo oo Barbara (Edaßilator) | 31.12.1679 |
Michl Laurentius ⚭ Elisabetha (Caupo) | 28.04.1677 |
Schmidt Gunrado Franzisco ⚭ Anna (Propinator) | 27.06.1671 |
Mayerhackh Hans ⚭ Catharina (Edasilator) | 05.04.1679 |
Quelle: Taufmatrikel Ringelsdorf (Signatur: 01,2,3-01)
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