„Richter“ bezeichnet hier ein Ehrenamt, welches auch als Dorfschulze, Dingstuhlrichter oder Dorfdiener bezeichnet wird. Den Ortsrichter kann man als eine Art Bürgermeister-Vorgänger bezeichnen. Er war Kontaktperson zum Patronsherren, Steuereinnehmer und Zeuge/Beistand vor Gericht (nicht zu verwechseln ist der Ortsrichter mit dem „Friedensrichter“). Dieses Ehrenamt begleitete meist ein älterer und erfahrener Bürger, um Streitigkeiten ähnlich einem heutigen Schlichter außergerichtlich zu regeln.)
(Quelle: http://www.markgrafneusiedl.at/plaintext/unseregemeinde/chronik/ortsrichter/ortsrichterundbuergermeister.html, Stand 17.02.2018)
Name |
Von |
Bis |
Michael Schultschik |
1815 |
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Quelle: Taufmatrikel Ringelsdorf (Signatur: 01,2,3-01)
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