Beruf - Burggraf

Der Burggraf (lat. praefectus, castellanus oder burggravius) ist ein Amt aus dem Lehnswesen des Mittelalters. Der Herrschaftsbereich eines Burggrafen hieß Burggrafschaft (lat. prefectura). Die zum landsässigen niederen  Adel gehörenden Burggrafen übernahmen die Amtsbezeichnung manchmal auch als Namensbestandteil.

 

Er führte die Aufsicht über alle herrschaftlichen Gebäude (z. B. das Schloss, den Meierhof, den Schafhof, das Bräuhaus, die Mühle, den Stadel, den Weinkeller, die Ziegel- und Kalköfen, den Fischbehälter [Teich] etc.) die Gärten und die Wege und Gräben um das Schloss, für deren Wartung und Instandhaltung er zu sorgen hatte. Es musste die Dächer, Öfen und Fenster regelmäßig besichtigen und notwendige Ausbesserungsarbeiten sowie Rauchfangkehrungen veranlassen. Die beim Schloss und bei den herrschaftlichen Eigenwirtschaftsbetrieben beschäftigten Handwerker und Taglöhner unterstanden seiner Kontrolle. Er hatte auch auf den Betrieb des Brauhauses und auf das Vieh zu achten, das Einmachen und Dörren von Obst zu überwachen, den Meier und das Meierhofgesinde "in Zucht zu halten" und die abendliche Sperre des Meierhofs zu besorgen. Weiters war er für den Brennholzvorrat, die Verwahrung des Hausrats und für die Rüstkammer, die Geschütze und das Schießpulver zuständig. Er musste auch wie der Rentschreiber halbjährlich Rechnung legen.

Burggrafen in Ringelsdorf

Auswärtige Berufsgruppen sind die der Paten.

Name erwähnt
 Ruprecht Matthias Philippus  Barbara (Rabensburg) 25.10.1678

 

Quelle: Taufmatrikel Ringelsdorf (Signatur: 01,2,3-01)